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   BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17   

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https://dejure.org/2017,16832
BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17 (https://dejure.org/2017,16832)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2017 - 1 B 39.17 (https://dejure.org/2017,16832)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2017 - 1 B 39.17 (https://dejure.org/2017,16832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung; Ausreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Ungarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Zulassung der Revision bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung; Ausreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Ungarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17
    Soweit das Berufungsgericht seine Entscheidung im zweiten Begründungsstrang damit begründet hat, dass Deutschland verpflichtet sei, von dem Selbsteintrittsrecht des Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO Gebrauch zu machen, weil keine realistische Möglichkeit bestehe, dass der Kläger innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft nach Ungarn überstellt werden könne, dürfte diese Annahme allerdings nicht ohne Weiteres mit der Rechtsprechung des EuGH zu vereinbaren sein (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 [ECLI:EU:C:2017:127], C.K. u.a. - Rn. 88).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17
    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge; Aufenthaltsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17
    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2024 - 5 A 2099/23
    Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsrecht, BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 B 53.22 -, juris, Rn. 6, vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 -, juris, Rn. 22, vom 15. März 2018 - 10 B 17.17 -, juris, Rn. 4, und vom 11. April 2017 - 1 B 39.17 -, juris, Rn. 1 m. w. N.; zum Berufungszulassungsrecht statt vieler OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Februar 2023 - 5 A 2398/22.A -, juris, Rn. 11, und vom 24. November 2022 - 19 A 3184/21 -, juris, Rn. 4 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - 19 A 4739/19

    Mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann keine vermeintlich

    Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsrecht, BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 -, juris, Rn. 22, vom 15. März 2018 - 10 B 17.17 -, juris, Rn. 4, und vom 11. April 2017 - 1 B 39.17 -, juris, Rn. 1 m. w. N.; zum Berufungszulassungsrecht OVG NRW, Beschlüsse vom 27. November 2019 - 19 A 3477/19.A -, juris, Rn. 16, vom 7. November 2019 - 19 A 2410/19.A -, juris, Rn. 5, vom 22. Juni 2018 - 19 A 1852/17.A -, juris, Rn. 3, vom 19. März 2018 - 6 A 1755/16 -, juris, Rn. 12, und vom 21. Dezember 2017 - 4 A 2927/17.A -, juris, Rn. 6.
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 4 A 2987/16

    Dublinverfahren, Ungarn, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Dass keine realistische Möglichkeit zur Überstellung des Klägers vor Ablauf der in Art. 19 Abs. 3, 4 und Art. 20 Abs. 1 Buchst. d 2 Dublin II-VO genannten Fristen besteht, dürfte indes nicht ohne weiteres zur Selbsteintrittspflicht führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 1 B 39.17 -, juris Rdnr. 6).
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